Hausaufgaben-Betreuung

Der Schulverein übernimmt die finanzielle Abwicklung der Hausaufgabenbetreuung am KGB.

 

Bei Fragen können Sie sich an Herrn Nagel daniel.nagel@schule-sh.de wenden.

 

Den aktuellen Vertrag finden Sie hier:

 

Downloads - Kopernikus Gymnasium Bargteheide

 

 

 

 

Hausaufgabenvertrag-2023-2024.pdf
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Informationen zur Hausaufgaben-Betreuung:

1. Allgemeines und Vertragslaufzeit
Die Hausaufgaben-Betreuung kann nur von Schülerinnen/Schülern des Kopernikus Gymnasiums genutzt werden. Die Betreuung findet nur dann statt, wenn genügend Anmeldungen und Betreuungskräfte vorhanden sind. Der Vertrag wird verbindlich für ein Schulhalbjahr geschlossen. Die Teilnahme an der Hausaufgabenbetreuung setzt eine Mitgliedschaft der Eltern im Schulverein des Kopernikus Gymnasiums voraus.


2. Umfang der Betreuung

Die Anmeldung gilt verbindlich für ein Halbjahr und endet, sofern keine Kündigung zum Ende des ersten Halbjahres. Die Anmeldung verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme. Bei einer außerplanmäßigen Abwesenheit des Kindes (z. B. Krankheit) ist das Schulsekretariat unverzüglich zu informieren. Eine Rückerstattung bei Fernbleiben ist nicht möglich. An Konferenztagen oder an anderen Tagen, an denen der Unterricht für alle Klassen nach der 6. Stunde endet findet die HAB dennoch statt.

Wir weisen darauf hin, dass die Hausaufgabenbetreuung kein Nachhilfeunterricht ist. 


3. Zahlungspflichten
Die Erziehungsberechtigten zahlen für die Teilnahme des Kindes an der Hausaufgaben-Betreuung einen monatlichen Beitrag abhängig von der Anzahl der angemeldeten Tage/Stunden. Der Beitrag ist unabhängig von Ferien- bzw. Schließungszeiten während des jeweiligen Schulhalbjahres durch Zahlung von Monatsbeiträgen zu entrichten. Der Betrag wird vom Konto der Erziehungsberechtigten durch den Schulverein eingezogen.


4. Aufsicht
Grundsätzlich ist den Schülerinnen/Schülern das Verlassen des Schulgeländes während der Betreuungszeit nicht gestattet. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, dafür Sorge zu tragen, dass ihr Kind den Anweisungen der betreuenden Personen Folge leistet.
Mit den Schülerinnen/Schüler werden keine Vereinbarungen bezüglich ihres Abholens getroffen, d.h. die Aufsichtspflicht beginnt um 13:40 Uhr oder 14.25 Uhr mit dem Eintreffen in den Betreuungsräumen, sie endet um 14.25 Uhr bzw. 15.10 Uhr mit Verlassen des jeweiligen Betreuungsraumes.


5. Haftung und Versicherung
Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass die Betreuung ein Bestandteil der Schulzeit ist und deshalb unter den Schutz der Unfallversicherung der Schule fällt. Die Kinder sind während der Betreuung nicht durch den Schulverein haftpflichtversichert.


6. Außerordentliche Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung des Vertrages durch die Erziehungsberechtigten ist grundsätzlich nur bei Wegzug verbunden mit einem Schulwechsel möglich. Falls ein Kind durch sein Verhalten den geregelten Ablauf der Maßnahme wiederholt stört, wird im Einvernehmen mit der Schulleitung und dem Schulverein eine außerordentliche Kündigung des Vertrages ausgesprochen. Bestehen Zahlungsrückstände von zwei Monaten, so kann im Einvernehmen mit dem Schulverein eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden. Ist auf Grund einer besonderen familiären
Situation eine Beitragszahlung schwierig, so können über das Schulsekretariat Unterstützungsanträge an den Schulverein gestellt werden.


7. Schlussbestimmungen
Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieses Vertrages aus irgendeinem Grunde rechtsunwirksam sind, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Vereinbarung ist vielmehr in eine gesetzlich zulässige so zu ändern, wie es dem Sinn und dem Zweck des Vertrages entspricht.