Vereinfachter Spendennachweis

Vereinfachter Spendennachweis für Spenden bis 200 €

Spenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 200 Euro ( § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken - steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag - vorzulegen.

Diesen Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an den Schulverein Kopernikus Gymnasium Bargteheide e.V. erhalten Sie hier zum Download. Bitte drucken Sie ihn aus und fügen sie den Ausdruck zusammen mit dem Kontoauszug über die Spende zu Ihren Steuerunterlagen.

Spenden über 300 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.

 

Dieser Nachweis gilt ausdrücklich nicht für Bläserklassenbeiträge, für die keine Spendenbescheinigung erstellt werden kann.

Vereinfachter Spendennachweis
Vereinfachter Spendennachweis 2023.pdf
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