Zuschuss zu Schulfahrten

Der Schulverein hat als eines seiner Ziele in der Satzung verankert, möglichst allen Schülern die Teilnahme an gemeinschaftsfördernden Klassenfahrten zu ermöglichen. Keinem Kind sollte aufgrund finanzieller Probleme der Eltern der Zugang zu diesen wichtigen Veranstaltungen verwehrt sein. 

 
Deshalb gewährt der Schulverein Zuschüsse zu den Kosten, wenn besondere soziale Gründe vorliegen.
In den letzten Jahren sind die Anträge hierfür auf Grund der wirtschaftlichen
Situation stetig gestiegen und damit auch der Anteil an den Gesamtausgaben des Schulvereins.
Leider stehen hier nur begrenzte Mittel zur Verfügung und es sollen und müssen
viele weitere wichtige Projekte an unserer Schule finanziert werden. Dies verpflichtet uns zu einem besonders sorgfältigen Vorgehen bei der Mittelvergabe und wir müssen sicherstellen, dass vorrangig alle weiteren möglichen Quellen, die sich aus der Sozialgesetzgebung ergeben, ausgeschöpft werden.

 

Für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II und von Sozialhilfe werden die Kosten für mehrtägige Schulausflüge übernommen (SGB II §23 Abs.3 Nr.3 beziehungsweise SGB XII §31 Abs. l Nr.3). Dies ist ein Rechtsanspruch. Wichtig ist, dass Anträge auf Kostenübernahme so früh wie möglich gestellt und keine Anzahlungen ohne Absprache geleistet werden, da eine Kostenübernahme im Nachhinein entweder gar nicht oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten durchzusetzen ist!


Auch für Eltern, die weder Arbeitslosengeld II noch Sozialhilfe erhalten, können die Kosten als gesonderte Leistung erbracht werden, wenn sie die Sonderbelastung für die Klassenfahrt nicht oder nicht voll aus eigenen Mitteln decken können. In diesem Fall kann aber das Einkommen der Eltern berücksichtigt werden. Genaueres können erwerbsfähige Eltern bei der ARGE erfragen.

 

Wir möchten daher alle betroffenen Eltern bitten, sehr frühzeitig einen entsprechenden Antrag(siehe Antragsbeispiel) auf Übernahme der Kosten bei den zuständigen Behörden zu stellen.

 

Sollten Anträge abgelehnt oder nur unzureichend gewährt werden, können selbstverständlich bei dem Schulverein nach wie vor Zuschüsse beantragt werden.
Das gilt natürlich auch für eintägige Ausflüge.


Wir bitten Sie ganz herzlich um Ihr Verständnis und danken für Ihre Mühe.

 

Wichtige Adressen

ARGE-Stormarn                                         

Erika-Keck-Str. 1     

22926 Ahrensburg

Tel. 04102/6770-0

Fax 04102/6770-99

Agentur für Arbeit

Berliner Ring 8-10

23843 Bad Oldesloe

Tel. 04531/167-144

Fax 04531/167-499

Musterantrag_ARGE.doc
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Antrag an den Schulverein
Antragsformular Fahrtkosten 2016.pdf
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